Wärme komfortabel machen
Rund 80 Prozent des Energiebedarfs eines deutschen Haushalts entfallen auf die Beheizung der Wohnräume und die Warmwasserbereitung. Um die dafür nötige Energie bereitzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine besonders sinnvolle ist Fernwärme. Sie bietet reichlich Vorteile gegenüber der individuellen Wärmeerzeugung in vielen einzelnen Gebäuden.
Die Vorteile unserer Fernwärme
Mit einem Anschluss an unser Wärmenetz geben Sie die Verantwortung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen jetzt und in Zukunft an uns ab. Sie benötigen keine eigene Heizungsanlage und die Sorge um den Brennstoffeinkauf entfällt damit.
Weniger CO₂, mehr Nachhaltigkeit. Mit Fernwärme schonen Sie die Umwelt.
Durch eine Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf die SWG-Fernwärmeversorgung erfüllen Sie automatisch die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Geringere Betriebskosten und minimaler Wartungsaufwand sparen Zeit, Ärger und Geld.
Machen Sie es sich gemütlich – wir kümmern uns um den Rest. Und sollte es tatsächlich doch einmal zu einem Problem kommen, genügt ein Anruf und wir kümmern uns darum.
Keine Heizkessel oder Tanks – mehr Raum für das, was Ihnen wichtig ist. Denn: Zum einen ist die nötige Wärme-Übergabestation viel kleiner als ein in der Leistung vergleichbares Brennwertgerät oder eine Wärmepumpe. Zum anderen braucht es weder den üblichen Wärmespeicher noch einen Kamin.
Keine Ausfälle – Fernwärme bietet Ihnen komfortable Versorgungssicherheit.
Wärme aus Ihrer Region.

Fernwärme in Gießen heißt: Wir erzeugen hocheffizient und in vielen über die Stadt verteilten Anlagen thermische Energie. Die bringen wir in Form von heißem Wasser über ein über 200 Kilometer langes, optimal isoliertes Rohrnetz in fast 2.800 Gebäude – vom Einfamilienhäuschen bis zum Industriebetrieb. Wie bei einer Zentralheizung im typischen Wohnhaus gibt es auch im Fernwärmenetz zwei Rohre: Im Vorlauf herrschen höhere Temperaturen. Durch diese Leitung kommt die Wärme zu den Kundinnen und Kunden. Der Rücklauf sammelt das in den vielen Gebäuden abgekühlte Wasser und bringt es zurück zu einem Wärmeerzeuger.
So kommt die Wärme zu Ihnen nach Hause.
Fernwärme bedeutet, dass Wärme in einem oder mehreren Heiz(kraft)werken erzeugt und in Form von heißem Wasser über ein Rohrleitungssystem direkt zu den Kundinnen und Kunden transportiert.
Unsere Fernwärme erzeugen wir überwiegend nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das heißt: Hier wird gleichzeitig in einer Anlage Wärme und Strom erzeugt. Diese Technik ist besonders effizient und umweltschonend. Mittlerweile betreiben wir mehr als 167 KWK-Anlagen, die über die ganze Stadt Gießen und die Umgebung verteilt sind.
Von diesen vielen dezentralen Erzeugungsanlagen transportieren wir die Wärme in Form von heißem Wasser über ein gut isoliertes Rohrleitungssystem zu unseren Kundinnen und Kunden. Dort verbindet der Hausanschluss das Fernwärmenetz mit der Übergabestation im Haus. In der Übergabestation erwärmt das heiße Fernwärme-Wasser über einen Wärmetauscher das Heizungs-und Brauchwasser, das mit Hilfe einer Umwälzpumpe dann in das bestehende Heizsystem gelangt. Ist das Fernwärme-Wasser wieder abgekühlt, wird es zur Erzeugungsanlage zurückgepumpt, dort erneut erhitzt und der Kreislauf beginnt von neuem.
Primärenergiefaktor
Was ist das überhaupt?
Der Primärenergiefaktor gibt an, wie viel Primärenergie man je nach Energieträger für eine bestimmte Menge Endenergie benötigt. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt also den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender ein Energieträger, desto niedriger der Primärenergiefaktor und damit auch der CO2-Ausstoß.
Beispiele für Primärenergiefaktoren unterschiedlicher Energieträger
Strom | 1,8 |
Braunkohle | 1,2 |
Steinkohle | 1,1 |
Flüssiggas | 1,1 |
Heizöl | 1,1 |
Erdgas | 1,1 |
SWG-Wärme im Gebiet Gießen | 0,25 |
Holzpellets | 0,2 |


Zulässige Ersatzmaßnahme für den Einsatz erneuerbarer Energien nach GEG
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es löst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und führt deren Regelungen in einem Gesetz zusammen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG unter anderem Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Das GEG schreibt vor, dass beim Neubau eines Gebäudes dessen Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt werden muss. Alternativ können klimaschonende Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass die Fernwärme bestimmte Kriterien erfüllt, zum Beispiel kann die Wärme zu mindestens 50 % aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen. Wärme von den SWG erfüllt dieses Kriterium voll. Fernwärme von den SWG gilt also als Ersatzmaßnahme im Sinne des GEG.