Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Tarifrechner

Unser Strom – einfach erklärt

Herzlich willkommen auf der Webseite der Stadtwerke Gießen  – Ihrem vertrauensvollen Partner in Sachen Strom!

Bei uns stehen Sie und Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Als Ihr lokaler Anbieter von Strom sind wir stolz darauf, Ihnen nicht nur erstklassige Dienstleistungen zu bieten, sondern auch maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind. Unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement sorgen dafür, dass Sie sich auf uns verlassen können – heute und in der Zukunft. Entdecken Sie auf unserer Seite, wie wir unser Angebot stetig verbessern und welche Vorteile wir Ihnen bieten. 

Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG

Wenn Sie Informationen suchen, mit welchem Energieträgermix und mit welchen Umweltauswirkungen der von uns verkaufte Strom erzeugt wird, dann hilft Ihnen der Blick auf das Stromkennzeichen weiter. 

Das Stromkennzeichen wird jährlich aktualisiert (immer auf Basis der Zahlen aus dem Vorjahr) und nennt neben den Werten für unser Unternehmen zum Vergleich die Durchschnittszahlen für Deutschland. 

In den verschiedenen Tarifen bieten wir Ihnen Strom in unterschiedlichen Qualitäten, also mit einem unterschiedlichen Energieträgermix an. Daher finden Sie im Stromkennzeichen unterschiedliche Kreisdiagramme, je nach Tarif. Mehr zu unseren verschiedenen Stromqualitäten finden Sie hier.

Stromkennzeichen

So setzt sich der Strompreis zusammen

Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus unterschiedlichen Teilen zusammen. 

  1. Ein Anteil entfällt auf die staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen.
  2. Ein weiterer Anteil entfällt auf die behördlich festgelegten Netzentgelte (Kosten für die Nutzung der Stromnetze sowie die Messung des Verbrauchs).
  3. Der verbleibende Teil entfällt auf die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Abrechnung.

 

Anfallende Steuern, Abgaben und Umlagen

Diese Konzessionsabgabe erhalten Städte bzw. Gemeinden als Gegenleistung dafür, dass Netzbetreiber ihre Strom- und Erdgasleitungen in öffentlichen Verkehrswegen verlegen dürfen. Die Konzessionsabgabe stellen die Netzbetreiber den SWG für jede an Sie gelieferte Kilowattstunde in Rechnung.

Die Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform am 1. April 1999 in Deutschland als „Ökosteuer“ neu eingeführt. Derzeit beträgt die Höhe der Stromsteuer 2,05 Ct/kWh.
Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Zudem soll die Stromsteuer einen Anreiz zur Energieeinsparung geben.

Die Offshore-Netzumlage dient zur Deckung der Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windkraft-Anlagen sowie darüber hinaus zur Deckung der Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), stammt aus dem Jahr 2000. Mit der darin festgelegten KWK-Umlage soll die besonders umweltfreundliche Erzeugung von Strom in sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung gefördert werden. Mit der Umlage werden beispielsweise staatliche Zuschüsse für Erhalt und Modernisierung von KWK-Anlagen finanziert.

Die Umlage dient der Entlastung von Unternehmen bei den Netzentgelten. Netzentgelte werden grundsätzlich von allen Stromverbrauchern gezahlt; sie sind in der Stromnetzentgeltverordnung – kurz: StromNEV – geregelt. Laut § 19 der StromNEV werden unter bestimmten Voraussetzungen individuelle (ermäßigte) Netzentgelte gewährt, z. B. bei besonders hohem Stromverbrauch. Der Gesetzgeber stützt sich dabei auf die Tatsache, dass sehr energieintensive Unternehmen die Netze nicht belasten, sondern durch ihre gleichmäßige, planbare Nutzung eine stabilisierende Wirkung haben. Ermäßigte Netzentgelte lassen die Einnahmen der Netzbetreiber sinken. Um die fehlenden Erlöse auszugleichen, wird ein Aufschlag auf die Netzentgelte errechnet und umgelegt: Alle Letztverbraucher zahlen die § 19 StromNEV-Umlage anteilig als gesonderten Betrag mit ihrer Stromrechnung.
Im Jahr 2024 wurde die § 19 StromNEV-Umlage nachträglich nach oben korrigiert. Hintergrund war der Wegfall des geplanten Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten im Zuge der Haushaltskrise. 

Da die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) in Höhe von derzeit 19 % auf den Nettobetrag der Stromrechnung, der beispielsweise schon die Stromsteuer und andere Umlagen enthält, erhoben wird, kommt es hier zu einer Doppelbesteuerung von Strom. Denn so zahlen Sie auch Umsatzsteuer auf die Stromsteuer.

Netzentgelte

Der jeweilige Netzbetreiber erhebt dieses Entgelt für den Transport und die Verteilung von Strom. Die Höhe dieser Entgelte wird durch die Bundesnetzagentur oder die Landesaufsichtsbehörden in Abstimmung mit dem Netzbetreiber reguliert und kann sich je nach Region stark unterscheiden.

Messentgelte

Der Messdienstleister oder Messstellenbetreiber erhebt für die Messung und Abrechnung des Energieverbrauchs Entgelte. Sofern der Kunde kein Unternehmen ausdrücklich gesondert mit der Messdienstleistung beauftragt, erfolgt diese aufgrund entsprechender Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durch den sogenannten „grundzuständigen Messstellenbetreiber“. Dieser ist meist identisch mit dem Verteilnetzbetreiber, dem bereits vor der gesetzlichen Neuregelung diese Aufgabe zugeordnet war.

Das könnte Sie auch interessieren