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Tarifrechner

Unser Strom – einfach erklärt

Herzlich willkommen auf der Webseite der Stadtwerke Gießen  – Ihrem vertrauensvollen Partner in Sachen Strom!

Bei uns stehen Sie und Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Als Ihr lokaler Anbieter von Strom sind wir stolz darauf, Ihnen nicht nur erstklassige Dienstleistungen zu bieten, sondern auch maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind. Unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement für Nachhaltigkeit sorgen dafür, dass Sie sich auf uns verlassen können – heute und in der Zukunft. Entdecken Sie auf unserer Seite, wie wir unser Angebot stetig verbessern und welche Vorteile wir Ihnen bieten. 

Stromkennzeichen: Nachhaltigkeit transparent gemacht

Wenn Sie Informationen suchen, mit welchem Energieträgermix und mit welchen Umweltauswirkungen der von uns verkaufte Strom erzeugt wird, dann hilft Ihnen der Blick auf das Stromkennzeichen weiter. 

Das Stromkennzeichen wird jährlich aktualisiert (immer auf Basis der Zahlen aus dem Vorjahr) und nennt neben den Werten für unser Unternehmen zum Vergleich die Durchschnittszahlen für Deutschland. 

In den verschiedenen Tarifen bieten wir Ihnen Strom in unterschiedlichen Qualitäten, also mit einem unterschiedlichen Energieträgermix an. Daher finden Sie im Stromkennzeichen unterschiedliche Kreisdiagramme, je nach Tarif. Mehr zu unseren verschiedenen Stromqualitäten finden Sie hier.

Stromkennzeichen

Stromqualität: Wie viel Öko soll es sein?

Sie erhalten von uns Strom in unterschiedlichen Qualitäten, also mit einem unterschiedlichen Energieträgermix. So können Sie entscheiden, welches Produkt für Sie am besten passt. 

Wenn Sie in Sachen Nachhaltigkeit noch eine Schippe drauflegen möchte, entscheiden Sie sich für unsere Natur Power Aktiv Produkte, die mit dem Grüner Strom Label zertifiziert sind. 

Das Grüner Strom Label ist ein Energie-Gütesiegel, das von führenden Umweltverbänden wie NABU und BUND getragen wird. 

Das Label garantiert 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen. Zusätzlich fließt ein fester Betrag je Kilowattstunde in den Ausbau erneuerbarer Energien und in innovative Energiewende-Projekte - garantiert!

Das ist Ökostrom mit Grüner Strom Label:

  • 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien
  • ein fester Betrag je kWh wird gezielt für die Förderung von Energiewende-Projekten eingesetzt.

Unsere Stromtarife

Mit der Stromqualität Gießener Grünstrom Plus entscheiden Sie sich für 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien. 

Das ist Gießener Grünstrom plus:

  • 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien

Unsere Stromtarife

 

Mit der Stromqualität Gießener Grünstrom erhalten Sie Strom, der zu großen Teilen hocheffizient in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Gießen und der Region (quasi direkt vor der Haustür) erzeugt wird. 

Den restlichen Anteil für den Gießener Grünstrom kaufen wir in Form von Ökostrom aus erneuerbaren Energien zu.

Das ist Gießener Grünstrom:

  • 100 % atomkraftfrei
  • 100 % kohlestromfrei
  • zu großen Teilen hocheffizient in Gießen und der Region erzeugt

Unsere Stromtarife

So setzt sich der Strompreis zusammen

Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus unterschiedlichen Teilen zusammen. 

  1. Ein Anteil entfällt auf die staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen.
  2. Ein weiterer Anteil entfällt auf die behördlich festgelegten Netzentgelte (Kosten für die Nutzung der Stromnetze sowie die Messung des Verbrauchs).
  3. Der verbleibende Teil entfällt auf die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Abrechnung.

 

Anfallende Steuern, Abgaben und Umlagen

Diese Konzessionsabgabe erhalten Städte bzw. Gemeinden als Gegenleistung dafür, dass Netzbetreiber ihre Strom- und Erdgasleitungen in öffentlichen Verkehrswegen verlegen dürfen. Die Konzessionsabgabe stellen die Netzbetreiber den SWG für jede an Sie gelieferte Kilowattstunde in Rechnung.

Die Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform am 1. April 1999 in Deutschland als „Ökosteuer“ neu eingeführt. Derzeit beträgt die Höhe der Stromsteuer 2,05 Ct/kWh.
Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Zudem soll die Stromsteuer einen Anreiz zur Energieeinsparung geben.

Die Offshore-Netzumlage dient zur Deckung der Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windkraft-Anlagen sowie darüber hinaus zur Deckung der Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), stammt aus dem Jahr 2000. Mit der darin festgelegten KWK-Umlage soll die besonders umweltfreundliche Erzeugung von Strom in sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung gefördert werden. Mit der Umlage werden beispielsweise staatliche Zuschüsse für Erhalt und Modernisierung von KWK-Anlagen finanziert.

Die Umlage dient der Entlastung von Unternehmen bei den Netzentgelten. Netzentgelte werden grundsätzlich von allen Stromverbrauchern gezahlt; sie sind in der Stromnetzentgeltverordnung – kurz: StromNEV – geregelt. Laut § 19 der StromNEV werden unter bestimmten Voraussetzungen individuelle (ermäßigte) Netzentgelte gewährt, z. B. bei besonders hohem Stromverbrauch. Der Gesetzgeber stützt sich dabei auf die Tatsache, dass sehr energieintensive Unternehmen die Netze nicht belasten, sondern durch ihre gleichmäßige, planbare Nutzung eine stabilisierende Wirkung haben. Ermäßigte Netzentgelte lassen die Einnahmen der Netzbetreiber sinken. Um die fehlenden Erlöse auszugleichen, wird ein Aufschlag auf die Netzentgelte errechnet und umgelegt: Alle Letztverbraucher zahlen die § 19 StromNEV-Umlage anteilig als gesonderten Betrag mit ihrer Stromrechnung.
Im Jahr 2024 wurde die § 19 StromNEV-Umlage nachträglich nach oben korrigiert. Hintergrund war der Wegfall des geplanten Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten im Zuge der Haushaltskrise. 

Da die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) in Höhe von derzeit 19 % auf den Nettobetrag der Stromrechnung, der beispielsweise schon die Stromsteuer und andere Umlagen enthält, erhoben wird, kommt es hier zu einer Doppelbesteuerung von Strom. Denn so zahlen Sie auch Umsatzsteuer auf die Stromsteuer.

Netzentgelte

Der jeweilige Netzbetreiber erhebt dieses Entgelt für den Transport und die Verteilung von Strom. Die Höhe dieser Entgelte wird durch die Bundesnetzagentur oder die Landesaufsichtsbehörden in Abstimmung mit dem Netzbetreiber reguliert und kann sich je nach Region stark unterscheiden.

Messentgelte

Der Messdienstleister oder Messstellenbetreiber erhebt für die Messung und Abrechnung des Energieverbrauchs Entgelte. Sofern der Kunde kein Unternehmen ausdrücklich gesondert mit der Messdienstleistung beauftragt, erfolgt diese aufgrund entsprechender Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durch den sogenannten „grundzuständigen Messstellenbetreiber“. Dieser ist meist identisch mit dem Verteilnetzbetreiber, dem bereits vor der gesetzlichen Neuregelung diese Aufgabe zugeordnet war.