24-Stunden-Lieferantenwechsel
Das gilt ab Juni 2025
Am 6. Juni 2025 tritt der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Das bedeutet, dass der Wechsel des Stromversorgers ab dann innerhalb eines Werktags möglich ist. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Das Ziel: Den Stromanbieterwechsel für Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfachen und die Abläufe zwischen den verschiedenen Marktakteuren beschleunigen.
Das Wichtigste für Sie auf einen Blick:
Wechsel (Auszug, Einzug) rechtzeitig anmelden: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
Fristen und Laufzeiten: Die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages bleiben bestehen.
Schnellerer Austausch von Informationen
Beschleunigt wird mit der neuen Richtlinie vor allem der Austausch von Informationen zwischen den betroffenen Marktakteuren: das heißt, sowohl zwischen dem bisherigen und dem neuen Stromversorger als auch dem zuständigen Netz- sowie Messstellenbetreiber. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt sicher, dass dieser technische Lieferantenwechselprozess werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt wird.
Kündigungsfristen bleiben bestehen
Wichtig: Ungeachtet des beschleunigten Prozesses, der mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel einhergeht, bleiben die jeweils gültigen Laufzeiten oder Kündigungsfristen Ihres aktuellen Stromliefervertrages bestehen.
Ein Beispiel:

Sie möchten zum 1. Juli 2025 in eine neue Wohnung ziehen. Es gelten also schon die neuen Regelungen. Ihr aktueller Stromvertrag hat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Das bedeutet: Sie müssen mindestens 14 Tage vor Einzug, also zum 18. Juni Ihren Vertrag fristgerecht kündigen und den Umzug beim Stromversorger anmelden. Den Zählerstand lesen Sie zum Auszug ab und reichen die Daten nach.
Kurz gesagt: Künftig müssen Umzüge rechtzeitig im Voraus und unter Beachtung der geltenden Kündigungsfristen dem Stromversorger gemeldet werden, um einen reibungslosen Übergang zu garantieren.
Die Änderung betrifft insbesondere folgende Fälle:
- Einzug: Ein Stromliefervertrag muss künftig vor dem Einzug abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Belieferung ab Einzugsdatum ist nicht mehr möglich.
- Auszug: Die Abmeldung vom Energieversorger muss rechtzeitig im Voraus erfolgen. Rückwirkende Beendigungen sind nicht mehr zulässig.
- Leerstand: Auch im Fall von Leerständen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen aktiv und frühzeitig handeln.
FAQ
Der Wechsel von einem Stromversorger zum anderen wird als Lieferantenwechsel bezeichnet. Bleiben Sie beim gleichen Versorger und entscheiden sich nur für einen anderen Vertrag, handelt es sich um einen Tarifwechsel, nicht um einen Lieferantenwechsel.
Ein Stromanbieterwechsel geht heute meist online. Die nötigen Daten finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Geben Sie den Namen Ihres aktuellen Anbieters und möglichst Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an. Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten. Nach Datenprüfung teilt der bisherige Anbieter das Lieferende dem neuen Anbieter und dem Netzbetreiber mit. Der neue Anbieter meldet die Netznutzung an und informiert Sie nach Bestätigung über den Lieferbeginn.
Jede Verbrauchsstelle hat eine eindeutige elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MALO-ID. Diese Kennnummer wurde am 1. Februar 2018 eingeführt, um Marktlokationen klar zuzuordnen und die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen. Sie ersetzt frühere Bezeichnungen wie Zählpunkt oder Lieferstelle. Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.
Da zukünftig eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihre An- und Abmeldung kümmern. Beachten Sie dabei unbedingt die geltende Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags. Bei einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen und es können zusätzliche Kosten entstehen.
Dasselbe gilt für den Einzug: Wenn Sie am 1. des Monats in eine neue Wohnung ziehen und sich erst am 2. des Monats anmelden, fallen Sie zunächst in die Grundversorgung und sind hier an die Kündigungsfrist von 14 Tagen gebunden. Erst nach Ablauf dieser vorgegebenen Frist können Sie wechseln. Melden Sie daher optimalerweise einen Einzug an einer neuen Adresse rechtzeitig vor dem tatsächlichen Einzug an.
Für einen reibungslosen Wechsel sollten Sie zukünftig folgende zwei Schritte einplanen:
- Ummeldung 14 Tage vor der Schlüsselübergabe: Ab dem 6. Juni 2025 ist entscheidend, dass die Ummeldung frühzeitig bei uns eingeht, spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe. Wir empfehlen Ihnen, die Ummeldung bereits unmittelbar nach Zustandekommen eines neuen Kauf- oder Mietvertrages zu versenden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
- Zählerstand nach Schlüsselübergabe: Die Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe übermitteln Sie uns bitte noch am Tag der Übergabe oder kurz danach, damit es nicht zu Schätzungen kommt.
Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Erfahren wir z.B. von einer Abmeldung eines Stromvertrages erst nach Einzug des neuen Nutzers, können wir eine Ummeldung nur noch für den nächstmöglichen Termin vornehmen. Für die Zeit zwischen Schlüsselübergabe und Anmeldung des neuen Nutzers stellen wir Ihrem ehemaligen Mieter oder Ihnen als Eigentümer den Verbrauch in Rechnung.