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Veröffentlichung nach § 77 EEG

Die bisherige Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.

Unten finden Sie die Berichte der Stadtwerke Gießen AG nach § 77 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für die Jahre 2013, 2014 und 2015 als pdf.