Was ist ein Energieausweis?
Energieeffizienz und Klimaschutz sind zentrale Themen unserer Zeit. Als Ihr lokaler Energieversorger möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren und gleichzeitig Kosten zu sparen. Ein wichtiges Instrument hierfür ist der Energieausweis.
Der Energieausweis gibt Ihnen einen klaren Überblick über die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient Ihr Haus ist und wo Verbesserungspotenziale liegen. Ob Sie Eigentümer/-in, Mieter/-in oder Vermieter/-in sind - der Energieausweis bietet wertvolle Informationen für alle.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Energieausweis:
- Was ist ein Energieausweis und wozu dient er?
- Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
- Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
- Wie können Sie einen Energieausweis erhalten?
Die Stadtwerke Gießen stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und erstellen für Sie einen aussagekräftigen Energieausweis. Gemeinsam machen wir Gießen energieeffizienter und nachhaltiger!
Wann sollte ein Energieausweis erstellt werden?
- Bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie ist ein Energieausweis Pflicht
- Er ist auf jeden Fall auch sinnvoll vor einer Modernisierung oder Erweiterung des Hauses
Das zeigt der Energieausweis:
- Den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden
- Eigentümerinnen und Eigentümern zeigt der Energieausweis den Zustand des Gebäudes und liefert Entscheidungshilfen für Modernisierungsmaßnahmen
- Mieterinnen/Mietern und Käuferinnen und Käufern hilft der Energieausweis bei der Abschätzung der zukünftigen Heizkosten und dadurch bei der Miet- bzw. Kaufentscheidung.
Zwei Arten der Energieausweise:
Er beruht auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Hier wird der Energiebedarf eines Gebäudes auf der Grundlage von normierten Berechnungen ermittelt. Dabei werden das gesamte Gebäude mit allen relevanten Flächen und Bauteilen (Außenwand, Dach, Fenster usw.) sowie die vorhandene Anlagentechnik (Heizkessel, Regelung, Warmwasserbereitung, Lüftung oder Klimatisierung) bewertet. Der so ermittelte Energiebedarf ist ein objektiver Wert, der den Heizenergiebedarf des Objektes unabhängig vom Nutzerverhalten darstellt.
Welche Version infrage kommt, hängt vom Baujahr der Immobilie und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Die Regelungen dafür sind relativ komplex. Unsere Energieberater sind bestens mit der Thematik vertraut und geben Auskunft, welcher Ausweis für welche Immobilie möglich oder auch erforderlich ist.
So beauftragen Sie bei uns den Energieausweis
- Sie interessieren sich für einen Energieausweis? Dann laden Sie einfach den Fragebogen Energieberatung herunter und füllen ihn bitte aus.
- Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zu - gerne per E-Mail an energieberatung@stadtwerke-giessen.de. Für eine energetische Beurteilung des Objekts benötigen wir darüber hinaus Fotos von allen Gebäudseiten, der Eingangstür und mindestens einem Fenster.
- Gerne erstellen wir Ihnen nach Prüfung der Voraussetzungen ein Angebot für die Energieausweisvariante, die für Ihr Objekt in Frage kommt
- Nach Auftragseingang erstellen wir den Energieausweis und senden Ihnen diesen zu.
- Mit den Experten unserer Energieberatung können Sie das Ergebnis und eventuelle weitere Modernisierungsmaßnahmen gerne persönlich besprechen.
Preise
für SWG-Kundinnen/-Kunden | für Nicht-Kundinnen/-Kunden | |
Verbrauchsabhängiger Energiausweis für ein Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhaus | ab 180,00 € | ab 220,00 € |
Bedarfsabhängiger Energieausweis | ab 450,00 € | ab 490,00 € |
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Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis:
Der Energieausweis ist das Energieeffizienz-Gütesiegel für eine Immobilie. Das Dokument umfasst mindestens vier Seiten, auf denen die wesentlichen Gebäudedaten, der berechnete Energiebedarf oder der erfasste Energieverbrauch des Gebäudes, verständliche Vergleichswerte sowie Erläuterungen zu energetischen Begriffen aufgeführt sind. Beigefügt sind außerdem Modernisierungsempfehlungen sowie Empfehlungen zur wirtschaftlich vertretbaren Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.
Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetzt (GEG,) das die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und kann – wenn das Gebäude nicht verändert wird – jeweils so lange verwendet werden.
Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressentinnen /-interessenten können verlangen, dass ihnen – zum Beispiel während einer Besichtigung des Objekts – ein Energieausweis vorgelegt wird.
Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch sichtbar und schafft damit Transparenz im Immobilienmarkt.
In Deutschland besteht für den Gebäudebestand seit dem 01.07.2008 eine Energieausweispflicht. Dieses Datum galt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude besteht eine Energieausweispflicht seit dem 01.01.2009 und für alle Nichtwohngebäude seit dem 01.07.2009.
Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude und Fabrikhallen.
Man unterscheidet zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird auf Basis der technischen Ausführung des Gebäudes der Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen errechnet. Da diese Bedingungen immer gleich sind, kann damit die energetische Qualität mehrerer Gebäude miteinander verglichen werden. Dagegen beruht der verbrauchsorientierte Energieausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten 3 Jahren. Er hängt nicht nur von der baulichen Qualität, sondern auch ganz wesentlich von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner ab. Damit ergeben sich Differenzen, die den Vergleich von Gebäuden erschweren.
Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.
Verbrauchsorienierte Energieausweise sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, im Wesentlichen gilt:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude darf nur dann ausgestellt werden, wenn:
- Das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten besitzt, oder
- Wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, oder
- Wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 erreicht hat, oder
- Wenn das Gebäude nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 gebracht wurde
Für Nichtwohngebäude ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis immer zulässig.
In allen Fällen müssen aber die Verbrauchsdaten für mindestens drei zurückliegende Jahre bekannt und anhand von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen von Energielieferanten o. ä. nachweisbar sein.
Den Preis für den Energieausweis sollten Sie bei dem jeweiligen Aussteller erfragen. Er wird bei dem bedarfsorientierten Ausweis höher sein als bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind vom Eigentümer/-in bzw. der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes zu tragen.
Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.
Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten Sie die Renovierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, können Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Umwelt und Ihren Geldbeutel spürbar entlasten.