Aktuelle Information
Erstattung zuviel gezahlter Mehrwertsteuer
Häuslebauer können sich freuen. Die SWG erstatten Neubaukunden, die zwischen 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss erhalten haben, einen Teil des Umsatzsteuerbetrages zurück.
Nach einer Vorgabe aus dem Bundesfinanzministerium (BFM) waren seit Sommer 2000 bundesweit Wasserhausanschlüsse mit dem regulären Umsatzsteuersatz (16% bzw. ab 2007 19%) abgerechnet worden. Im Oktober 2008 entschied der Bundesfinanzhof jedoch, dass für Wasserhausanschlüsse der ermäßigte Steuersatz (derzeit 7%) anzuwenden ist.
Nachdem nun auch die Ausführungsverordnung vom BFM vorliegt, erstatten wir unseren Kunden die Differenzbeträge.
Anfang Juli werden alle betroffenen Wasserhausanschluss-Kunden von den SWG persönlich angeschrieben. Kunden, die nicht mehr im SWG-Versorgungsgebiet wohnen, können uns mit dem Erstattungsvordruck Ihre aktuellen Adressdaten mitteilen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Fälle es zu einer gewissen Wartezeit bei der Auszahlung der Beträge kommen kann.
SWG Servicenummer
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Telefon 0180 22 11 100
Montag bis Freitag:
von 7 bis 19 Uhr
(6 Ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 42 Ct/Anruf)






