Musterrechnung

Abschlagszahlungen
Für das laufende Abrechnungsjahr sind 12 Abschlagszahlungen zu leisten. Die erste Abschlagszahlung wird mit dieser Rechnung erhoben. Der jeweilige Fälligkeitstermin ist aus dieser Rechnung zu ersehen. Die Abschlagsbeträge werden zu den angegebenen Fälligkeitsterminen von Ihrem Girokonto abgebucht. Bei individueller Zahlung sind die Abschlagsbeträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ohne Aufforderung an uns zu zahlen. Einzahlungen können bei allen Geldinstituten und der Postbank erfolgen. Der Abschlagsbetrag basiert auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch und wird auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.

Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung der Kosten für den Energie- und Wasserverbrauch sowie der städtischen Kanalgebühren wird jährlich einmal auf Basis der vom zuständigen Netzbetreiber übermittelten Ablesedaten vorgenommen. Bei Wohnungswechsel erfolgt eine Schlussabrechnung. Auf den Rechnungsbruttobetrag werden die während des Abrechnungsjahres geleisteten Abschlagszahlungen angerechnet. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

Guthaben
Guthaben aus dieser Abrechnung können mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Die Rückzahlung kann auch in bar unter Vorlage des Personalausweises an der Kasse in unserer Verwaltung in der Lahnstraße 31 oder im infoZentrum am Marktplatz in Gießen erfolgen. Die Auszahlung ist außerdem an einen Beauftragten/eine Beauftragte gegen Vorlage dieser Rechnung und des Personalausweises des/der Rechnungsempfängers/-empfängerin möglich. Weiterhin kann die Rückzahlung von Abrechnungsguthaben schriftlich oder telefonisch beantragt werden. In diesem Falle bitten wir um die Angabe eines Girokontos.

Abwasser
Die Abwassergebühren werden im Auftrag der Mittelhessichen Abwasserbetriebe (MAB), Eigenbetrieb der Universitätsstadt Gießen, Sitz: Berliner Platz 1, 35390 Gießen; Büroanschrift: Robert-Bosch-Straße 14, 35398 Gießen, von den Stadtwerken Gießen AG festgesetzt und erhoben, insoweit gilt diese Rechnung als Gebührenbescheid. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Gießen - Kämmerei, Abt. Steuern -, Aulweg 45, 35392 Gießen erhoben werden. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass gem. §80 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) ein Widerspruch gegen die Abwassergebühren keine aufschiebende Wirkung hat. Der angeforderte Betrag ist daher auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgemäß zu zahlen. Soweit Widersprüche erfolglos bleiben oder zurückgenommen werden, sind vom Widerspruchsführer gem. §14 Abs. 1 HessAGVvGO (Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung) Kosten nach Maßgabe des Hessichen Verwaltungskostengesetzes in der jeweiligen Fassung zu erheben.

Anträge auf Absetzung von Frischwassermengen gemäß §28 der Abwassersatzung der Stadt Gießen
Anträge auf Absetzung zurückgehaltener Frischwassermengen, die nicht der Abwasseranlage zugeführt wurden (z.B. bei Wasserrohrbruch), sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Rechnung beim Magistrat der Stadt Gießen - Kämmerei, Abt. Steuern (s.o.) - zu stellen.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Den Rechnungsnettobeträgen wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe zugeschlagen.

Datenschutz
Laut § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes teilen wir Ihnen mit, dass die zur Verarbeitung notwendigen Daten bei uns maschinell gespeichert werden.

Kundennummer
Wenn Sie über mehrere Anlagen Energie beziehen, so gilt diese Mitteilung nur für die in diesem Schreiben angegebene Kundennummer und die (den) angegebenen Zähler. Bei allen Einzahlungen und Mitteilungen, die die Abrechnung Ihres Energieverbrauchs betreffen, geben Sie bitte Ihre Kundennummer an. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir zu weiteren Auskünften gern zur Verfügung.

Umrechnungsfaktor
Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: Dem Energiegehalt des Erdgases (Brennwert ca. 10,3 kWh/Ho) und der Zustandszahl (Z) für den Verbrauchsort des Kunden. In den Ortschaften unseres Versorgungsgebietes sind unterschiedliche Höhenlagen mit entsprechendem Luftdruck gegeben. Darin sind die verschiedenen Zustandszahlen begründet. Der Brennwert/Energiegehalt des Gases schwankt monatlich innerhalb der letzten drei Nachkommastellen. Er wird für den entsprechenden Abrechnungszeitraum des Kunden ermittelt. Beide Faktoren zusammen bilden den Umrechnungsfaktor für die Umrechnung von cbm in kWh. Beispiel: Für Gießen: 0,949 Z x Brennwert des Erdgases 10,313 = Umrechnungsfaktor 9,787 kWh/cbm.

Wohnungswechsel/Kündigung
Für Kündigungen und Umzüge gelten die in § 32 AVBEltV, AVBGasV, AVBWasserV und AVBFernwärmeV sowie für die grundversorgten Kundinnen und Kunden die in § 20 StromGVV / GasGVV genannten Fristen.

Aufbewahrungspflichten privater Auftraggeber
Bei steuerpfl ichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück hat der Leistungsempfänger, sofern er Privatperson oder ein Unternehmer ist, der die Leistung für seinen nicht unternehmerischen Bereich verwendet, diese Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.

Energiesteuergesetz
Entsprechend § 107 Abs. 2 EnergieStDV-E müssen wir unsere Erdgas-Kunden/-Kundinnen auf folgendes hinweisen: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Stromkennzeichnung
Stadtwerke Gießen AG, Gießen:
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2007
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2007

Gesamt- Stromlieferungen des Unternehmens

Zum Vergleich Stromlieferungen in Deutschland 1)

Energieträgermix

Kernkraft

20,9%

24,3%

fossile und sonstige Energieträger 2)

59,1%

60,7%

Erneuerbare Energien 3)

20,0%

15,0%

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen

517 g/kWh

541 g/kWh

Radioaktiver Abfall

0,0006 g/kWh

0,0007 g/kWh

Zusatzinformation: Im SWG-Konzern stammen rund 13% des Stroms aus umweltfreundlicher Koppelproduktion von Strom und Wärme aus der Region Mittelhessen.

1) allgemeine Versorgung und private Einspeiser
2) z.B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas
3) z.B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie

Weiterführende Informationen erhalten Sie im infoZentrum, im Internet unter www.stadtwerke-giessen.de oder per Telefon 0180 22 11 100*.

(Stand der Informationen: 27. November 2008)

* 6 Ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend