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Stromkennzeichnung

Strom-Mengen - Veröffentlichung des Energielieferanten nach § 15 Abs. 2 EEG
Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG), §15 Abs. 2, dazu verpflichtet, Ihren Strombezug und die an die Letztverbraucher gelieferte Energiemenge zu veröffentlichen. Für das Jahr 2008 lag der Strombezug bei 984.073 MWh und der Letztverbraucherabsatz gemäß EEG 2007 bei 888.094 MWh.
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