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 kWh
 EUR
Bruttopreis inklusive Stromsteuer, Netznutzungsentgelt, Konzessionsabgabe und gesetzlicher Mehrwertsteuer

Grundversorgung

Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung

(gültig ab 1. Januar 2011)

Grundversorgung ohne Schwachlastregelung

Arbeitspreis

23,48 Ct/kWh

Grundpreis

64,90 EUR/Jahr

Grundversorgung mit Schwachlastregelung

Arbeitspreis HT

24,36 Ct/kWh

Arbeitspreis NT

14,95 Ct/kWh

Grundpreis

89,52 EUR/Jahr

Duchschnittshöchstpreis

29,45 Ct/kWh

Alle Preise sind Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %) und Stromsteuer.

Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis läuft so lange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Grundversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die Stadtwerke Gießen AG sind im Netzgebiet Gießen der Mittelhessen Netz GmbH der Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Regelungen für die Ersatzversorgung

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Gießen AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Gießen AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.