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Grundversorgung
Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung
(gültig ab 1. Januar 2009)
Grundversorgung ohne Schwachlastregelung | |
Arbeitspreis | 21,72 Ct/kWh |
Grundpreis | 64,90 EUR/Jahr |
Grundversorgung mit Schwachlastregelung | |
Arbeitspreis HT | 22,60 Ct/kWh |
Arbeitspreis NT | 13,19 Ct/kWh |
Grundpreis | 89,52 EUR/Jahr |
Duchschnittshöchstpreis | 27,69 Ct/kWh |
Alle Preise sind Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %) und Stromsteuer.
Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis läuft so lange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
Grundversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die Stadtwerke Gießen AG sind im Netzgebiet Gießen der Mittelhessen Netz GmbH der Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Regelungen für die Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Gießen AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Gießen AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.
SWG Servicenummer
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Telefon 0180 22 11 100
Montag bis Freitag:
von 7 bis 19 Uhr
(6 Ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 42 Ct/Anruf)
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Infos zum SWG-Energiemix
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