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Tarifrechner ab 01.04.10
Allgemeine Preise Grund- und Ersatzversorgung
Die Preise im Überblick
Allgemeine Preise Warmwasserbereitung/Kochen
Der richtige Tarif für alle, die Erdgas nur für begrenzte Anwendungen einsetzen, z.B. zur Warmwasserbereitung oder zum Kochen.
Gültig ab 1. April 2010
Bezeichnung | Arbeitspreis | Grundpreis | Bei einem |
Kleinverbrauch | 8,75 | 14,00 | bis 2.074 kWh |
Grundpreis | 6,05 | 70,00 | ab 2.075 kWh |
Die Grundpreise gelten für eine Nennwärmeleistung der Anlage bis 47 kW. Für jedes weitere Kilowatt Nennwärmeleistung berechnen wir zusätzlich einen Leistungspreis in Höhe von 7,00 EUR pro Jahr.
Verrechnungspreise bei größeren Zählern
Bei größeren Zählern werden zusätzlich zu den oben genannten Grundpreisen die folgenden Verrechnungspreise in Rechnung gestellt:
Zählergröße | Verrechnungspreis |
G 25 = NB 20 | 285,00 |
G 40 = NB 30 | 425,00 |
G 65 = NB 50 | 640,00 |
G 100 = NB 100 | 1.350,00 |
Alle Preise sind Bruttopreise inklusive Erdgassteuer und gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %).
Allgemeine Preise Heizung
Der Tarif für alle Kunden, die Erdgas zum Heizen ihrer Wohnung oder ihres Hauses einsetzen.
Gültig ab 1. April 2010
Vertrags- | Bezeichnung | Arbeitspreis | Grundpreis | Bei einem |
1 | Heizung 1 | 5,85 | 70,00 | bis 15.833 kWh |
2 | Heizung 2 | 5,25 | 165,00 | bis 60.000 kWh |
3 | Heizung 3 | 5,05 | 285,00 | ab 60.001 kWh |
Die Grundpreise der Vertragsnummern 1, 2 und 3 gelten für eine Nennwärmeleistung der Heizungsanlage bis 47 kW. Für jedes weitere Kilowatt Nennwärmeleistung berechnen wir zusätzlich einen Leistungspreis in Höhe von 7,00 EUR pro Jahr.
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Erdgassteuer und gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %).
Grundversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die Stadtwerke Gießen AG sind im Netzgebiet der Mittelhessen Netz GmbH der Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Regelungen für die Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Gießen AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Gießen AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung.
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