Mobil mit Erdgas
Fahren auch Sie für die Hälfte!
Sie vergleichen bereits die Kosten Ihres Benziners oder Ihres Diesels mit denen eines Erdgasfahrzeugs? Dann sollten Sie das Förderprogramm der Stadtwerke Gießen nicht vergessen!
Unser Förderprogramm besteht aus:
- Tankgutschein für Käufer eines Erdgas-Serienfahrzeugs
- und zusätzlichem Förderbetrag für Neuwagenkäufer
Förderung für Erdgas-Serienfahrzeuge
Sie erhalten von uns einen Tankgutschein, der Ihnen ein Jahr lang 50% Preisnachlass auf den aktuellen Erdgaspreis an unserer Erdgastankstelle in der Marburger Straße 229 (Aral) sichert. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km und einem Erdgaspreis von 93,9 Ct/kg entspricht das einer Ersparnis gegenüber eines Dieselfahrzeuges von rund 440 EUR (Opel Zafira 1,6 CNG, Verbrauch: 5,81 kg/100 km, 1,9 CDTI Diesel, Verbrauch 6,81) Preisstand: 01.10.2010).
Voraussetzungen für die Förderung:
- Gefördert werden nur Erdgas-Serienfahrzeuge (egal, ob Neu- oder Gebrauchtwagen) mit einer Neuzulassung ab dem 01.03.2009.
- Als Gegenleistung müssen Sie nur den Aufkleber "Ich fahre mit Erdgas" auf Ihrem Fahrzeug anbringen.
- Gefördert werden Fahrzeuge, die mit den Kennzeichen GI und LDK zugelassen sind. Bei anderen Kennzeichen entscheiden wir im Einzelfall über die Förderung.
- Genießen Sie bereits eine Förderung eines anderen Gasversorgungsunternehmens, wird keine Förderung durch die Stadtwerke Gießen mehr gewährt.
Erforderliche Nachweise:
- Kopie des Fahrzeugbriefes
- Kopie des Personalausweises
- Ausgefüllte Förderanfrage (Formular siehe rechte Spalte)
Förderung für Neuwagenkäufer
Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Förderbetrag von 150 EUR, wenn Sie sich beim Kfz-Neuwagenkauf für ein erdgasbetriebenes Serienfahrzeug entscheiden.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Erstzulassung vom 01.10.2010 bis zum 31.03.2012
- Zulassung erfolgt durch Privatpersonen
im Gas-Grundversorgungsgebiet der SWG
Erforderliche Nachweise:
- Kopie des Fahrzeugbriefes
- Kopie des Personalausweises
- Ausgefüllte Förderanfrage (Formular siehe rechte Spalte)
Die Förderrichtlinien finden sie ebenfalls in der rechten Spalte.





